Das sind wir
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie enthalten wichtige Informationen zu unseren Leistungen, Vertragsbedingungen, Zahlungsmodalitäten sowie zu Ihren Rechten und Pflichten bei der Nutzung unserer Angebote.


Erfahrung, die antreibt
Hinter Employers for Equality stehen Menschen, die selbst erlebt haben, was passiert, wenn Diversität gut gemeint, aber nicht strukturell verankert ist. Diese Erfahrung treibt uns an – und ist der Grund, warum wir Unternehmen nicht mit Konzepten allein lassen, sondern sie auf dem gesamten Weg begleiten: von der Entscheidung bis zur messbaren Wirkung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser Credo
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen uns, der Employers for Equality GmbH (nachfolgend: Veranstalterin) im Verhältnis zu Partnerunternehmen.
1.2 Das Leistungsangebot der Veranstalterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Veranstalterin schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
1.3 Entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, außer die Veranstalterin hat der
entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das Schweigen der Veranstalterin auf ein Angebot eigener Vertragsbedingungen durch das
Partnerunternehmen hat keinen Erklärungswert.
1.4 Das Partnerunternehmen stimmt zu, für vertragliche Zwecke elektronische Kommunikation z. B. in Form von E-Mails von der Veranstalterin zu erhalten.
2. Werte der Employer for Equality GmbH
Die Veranstalterin und ihre Partnerunternehmen stehen aktiv für gelebte Diversität und Gleichberechtigung ein. Wir fördern Fairness in der Arbeitswelt und der Gesellschaft. Die
Veranstalterin unterstützt die Partnerunternehmen dabei, aktiv und nachhaltig diesen Wandel zu vollziehen.
3. Vertragspartner
3.1 Partnerunternehmen sind Unternehmen, die mit Employers for Equality eine vertraglich geregelte Geschäftsverbindung eingegangen sind. Dies ergibt sich aus der Angabe des
Namens auf der jeweiligen Anmeldung.
3.2 Partnerunternehmen kann darüber hinaus jede natürliche oder juristische Person oder jede rechtsfähige Personengesellschaft sein, die in Bezug auf die Teilnahme an Employers for Equality-Veranstaltungen oder im Rahmen einer anders gearteten Partnerunternehmenschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3.3 Mitarbeiter eines Partnerunternehmens oder andere in einem Vertragsverhältnis zum Partnerunternehmen stehende natürliche Personen werden nicht Vertragspartner.
3.4 Das jeweilige Partnerunternehmen teilt die Werte der Veranstalterin.
4. Vertragsschluss
4.1 Um an Veranstaltungen der Veranstalterin als Partnerunternehmen teilnehmen zu können und eine Mitgliedschaft zu erwerben, bedarf es einer Anmeldung. Hierfür muss das offizielle Employers for Equality Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und rechtswirksam unterzeichnet bei der Veranstalterin eingereicht werden. Es wird eine Einreichung der Anmeldung unter der E-Mail-Adresse info@employers-for-equality.de präferiert. Die Anmeldung stellt ab ihrem Eingang bei der Veranstalterin ein verbindliches Angebot des Partnerunternehmens dar.
4.2 Die Veranstalterin prüft unverzüglich nach Eingang der Anmeldung die Angaben des Partnerunternehmens. Ein Anspruch auf Zulassung eines Partnerunternehmens besteht nicht. Die Veranstalterin behält sich vor, den Vertragsschluss mit einem Partnerunternehmen abzulehnen. Dies insbesondere dann, wenn das Partnerunternehmen nicht mit den Werten der Veranstalterin kompatibel ist oder zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Vertragsschluss noch offene und fällige Forderungen der Veranstalterin gegenüber dem Partnerunternehmen bestehen.
4.3 Nach Prüfung der Angaben teilt die Veranstalterin dem Partnerunternehmen unverzüglich ihre Entscheidung mit, ob ein Vertrag mit dem von dem Partnerunternehmen begehrten Inhalt des Anmeldeformulars zustande kommt. Diese Entscheidung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
4.4 Im Rahmen eines Onboardingprozesses wird es dem Partnerunternehmen ermöglicht, zum Zeitpunkt des vereinbarten Starts der Mitgliedschaft das Weiterbildungsprogramm der Veranstalterin vollumfänglich zu nutzen. Dieses geschieht in zwei Schritten: − die vom Partnerunternehmen genannten und zum Partnerunternehmen gehörenden Emailendungen werden im System der Veranstalterin hinterlegt und somit Anmeldungen von Mitarbeitenden des Partnerunternehmens möglich gemacht. Zudem wird dem Partnerunternehmen ein eigener Loginbereich auf der Website www.employers-for-equality.de zur Verfügung gestellt, in dem das Partnerunternehmen die Anzahl der eigenen Anmeldungen zu den Veranstaltungen verfolgen kann. − in persönlichem Kontakt (per Online-Meeting) wird den beauftragten Ansprechpersonen des Partnerunternehmens der Anmelde- und Teilnahmeprozess rund um das Weiterbildungsprogramm erläutert und alle Informationen weitergegeben, die zu einer Nutzung des Programms notwendig sind. Zudem werden dem Partnerunternehmen Ansprechpersonen der Veranstalterin genannt, die für weitere Nachfragen und regelmässig stattfindende Austauschgespräche zur Verfügung stehen.
5. Leistungen und Preise
5.1 Die Vertragspartnerin unterstützt das Partnerunternehmen mit Schulungsprogrammen bei der Umsetzung und Förderung von Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion im Unternehmensleben.
5.2 Der konkrete Vertragsinhalt und die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen im Anmeldeformular gewählten Partner-Paket. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind in Euro zu leisten.
5.3 Nach einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr kann die Veranstalterin an das Partnerunternehmen herantreten und eine angemessene höhere Vergütung als die vereinbarte verlangen. Das Partnerunternehmen kann diesem neuen Vergütungsangebot zustimmen oder sich innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Angebots vom Vertrag lösen. Andernfalls läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
5.4 Nach Vertragsschluss übersendet die Veranstalterin dem Partnerunternehmen die Rechnung für die gebuchten Leistungen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig und zu zahlen. Die Zahlungen haben ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
5.5 Die Veranstalterin informiert das Partnerunternehmen über einzelne Veranstaltungen über deren Eventkalender, monatlich per E-Mail oder im Rahmen der von der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Kalenderintegration.
6. Vertragsbeginn und Laufzeit
6.1 Die Mitgliedschaft und der Anspruch auf Wahrnehmung der vereinbarten Leistungen beginnt ab dem ersten Tag des Folgemonats der Unterzeichnung des Anmeldeformulars.
6.2 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn (Grundlaufzeit). Kündigt das Partnerunternehmen den Vertrag nicht 6 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich oder elektronisch, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die Dauer der Grundlaufzeit. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
7. Kündigung
7.1 Die Kündigung ist schriftlich oder in elektronischer Form zu erklären.
7.2 Eine ordentliche Kündigung ist gem. Ziff. 6.2 nur mit einer Frist von sechs Wochen vor Vertragsende möglich.
7.3 Jede Vertragspartei hat das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn
a.) eine wesentliche Vertragsverletzung durch eine der Parteien vorliegt,
b.) eine Vertragspartei aufgelöst wird oder sonst ihre Rechtsfähigkeit verliert,
c.) eine Vertragspartei überschuldet oder zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über eine Vertragspartei eröffnet wird,
d.) nachträglich bekannt wird, dass das Partnerunternehmen oder in der Öffentlichkeit stehende Personen des Partnerunternehmens die Werte der Veranstalterin nicht vertreten oder durch ihr öffentliches Auftreten den Werten der Veranstalterin schaden.
8. Teilnahme an Veranstaltungen
8.1 Mit Vertragsschluss und nach Durchführung des Onboarding-Prozesses erhält das Partnerunternehmen fortwährend Einladungen zu Veranstaltungen im gebuchten vertraglichen Umfang. Je nach gewähltem Partner-Paket kann das Partnerunternehmen Personen zu einer Veranstaltung anmelden (Teilnehmerinnen). Das Partnerunternehmen übermittelt hierfür bei Anmeldung schriftlich oder elektronisch die Namen der Teilnehmerinnen an die Veranstalterin.
8.2 Beginn und Dauer der Veranstaltung ergeben sich aus den dem Partnerunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Sie können im Rahmen der Event-Planung und in Abhängigkeit der Gegebenheiten Änderungen unterworfen sein. Über diese Veränderungen wird das Partnerunternehmen von der Veranstalterin schnellstmöglich informiert.
8.3 Das Personenkontingent für Veranstaltungen kann begrenzt sein. Deshalb gilt ein first-come-first-serve-Prinzip. Es kann nicht garantiert werden, dass bei einzelnen Veranstaltungen das Partnerunternehmen seine gebuchten Seats ausschöpfen kann.
8.4 Im Fall einer Online-Veranstaltung wird den Teilnehmerinnen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ein Einladungslink versendet. Das Partnerunternehmen trägt dafür Sorge, dass nur die angemeldeten Teilnehmerinnen teilnehmen.
8.5 Dem Partnerunternehmen ist es erlaubt, die Teilnahme von Mitarbeiter*innen an einer gebuchten Veranstaltung bis zu fünf Tage vor deren Beginn zu stornieren.
8.6 Dem Partnerunternehmen ist es erlaubt, einzelne Teilnehmerinnen vor Veranstaltungsbeginn auszutauschen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige schriftliche oder elektronische Mitteilung hierüber und die Mitteilung des Namens des/der neuen Teilnehmerin.
9. Hausordnung und Sicherheitsvorschriften für Präsenzveranstaltungen
9.1 Die Veranstalterin ist an die Hausordnung des Veranstaltungsortes gebunden. Partnerunternehmen verpflichten sich, die Hausordnung des Veranstaltungsortes zu akzeptieren und einzuhalten. Die Veranstalterin verpflichtet sich, den Partnerunternehmen über besondere Bestandteile der Hausordnung (z.B. zu beachtende Vorgaben hinsichtlich Sicherheit / Verschwiegenheit) zu informieren. Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil.
9.2 Das Partnerunternehmerin ist verpflichtet, alle angemeldeten Teilnehmer*innen auf die Hausordnung und deren Einhaltung hinzuweisen. Hierfür trägt sie Sorge.
9.3 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und andere Sicherheitsbestimmungen beim möglichen Auf- und Abbau sowie während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten.
9.4 Die Veranstalterin ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überzeugen. Sie ist befugt, die sofortige Beseitigung eines vorschriftswidrigen Zustandes auf Kosten des Partnerunternehmens zu veranlassen sowie den nicht vorschriftsmäßigen Betrieb jederzeit zu untersagen.
9.5 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, Auflagen und Veranlassungen aufgrund öffentlicher Notfallregelungen, wie z.B. Smogverordnung, Notstandsgesetze, zu befolgen.
9.6 Soweit örtliche gewerbe- und gesundheitspolizeiliche Genehmigungen erforderlich sind, sind diese durch das Partnerunternehmen rechtzeitig vor Beginn und während der Dauer der Veranstaltung zu beschaffen und bereitzuhalten.
9.7 Die Vertragsinhalte der Veranstalterin dürfen ausschließlich zu rechtlich erlaubten Zwecken genutzt werden. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes, einzuhalten.
10. Hausordnung und Sicherheitsvorschriften für Online-Veranstaltungen
10.1 Der Zugang zu der jeweiligen Online-Plattform ist personengebunden an die Person des/der Teilnehmer*in. Nur diese Person darf den Zugangslink zu der jeweiligen Veranstaltung verwenden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist untersagt, außer die Veranstalterin gestattet dies vorab. Das Partnerunternehmen stellt sicher, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden oder zugänglich gemacht werden. Die Zugangsdaten sind sorgfältig aufzubewahren.
10.2 Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden durch in die Hände Dritter gelangter Zugangsdaten. Bei Verdacht auf Missbrauch dieser Daten ist dies der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.
10.3 Die Vertragsinhalte der Veranstalterin dürfen ausschließlich zu rechtlich erlaubten Zwecken genutzt werden. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes, einzuhalten. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, Teilnehmer*innen über diese Pflichten zu belehren.
10.4 Es ist untersagt, Daten/Inhalte unbefugt zu verändern, zu löschen, zu unterdrücken, unbrauchbar zu machen und/oder sie anders als ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend zu verwenden. Das Partnerunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die von den jeweiligen Teilnehmer*innen eingestellten Inhalte frei von Viren, Würmern, Trojanern oder sonstigen Programmen sind, die die Funktionsfähigkeit der Online-Veranstaltung gefährden oder beeinträchtigen könnten.
10.5 Eine Online-Veranstaltung darf nicht genutzt werden, um diffamierendes, pornografisches oder sonstiges rechtswidriges Material zu verbreiten, andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich der Persönlichkeitsrechte) anderer zu verletzen. Es ist verboten, Äußerungen oder Inhalte zu verbreiten, die den Werten der Veranstalterin widersprechen. Es ist außerdem insbesondere verboten, Inhalte bzw. Forumsbeiträge der folgenden Art zu veröffentlichen oder zu verbreiten: − Jede Nennung von Daten anderer Nutzer − Beleidigende Inhalte jeglicher Art − Namentliche Diskriminierung oder Diffamierung (persönliche Beleidigung) von Nutzern oder der Veranstalterin − Rufschädigende oder verleumderische Beiträge gegenüber anderen Nutzern oder der Veranstalterin − Öffentliche Aufforderung zur Löschung von Inhalten, Kommentaren oder Nutzern. − Zitate aus privaten Nachrichten (Post, E-Mails u. dgl.) von anderen Nutzern oder der Veranstalterin − Werbung für konkurrierende Anbieter − Verfolgung kommerzieller Interessen, politischer oder weltanschaulicher Zielsetzungen (insbesondere unter Verwendung von Symbolen oder Zeichen, sowie Unterschriftenaktionen, Aufrufe zu Meinungsäußerungen, Versammlungen etc.).
10.6 Im Rahmen der Kommunikationsmittel der Veranstaltung ist es Teilnehmer*innen untersagt, Spam zu versenden; dazu zählen v. a. alle Nachrichten, von denen man ausgehen kann, dass der Empfänger diese nicht erwünscht.
10.7 Die Veranstalterin ist berechtigt, Inhalte, Einträge und andere Informationen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, nicht zur Einstellung zuzulassen, zu modifizieren, zu sperren oder zu entfernen. Das Partnerunternehmen und deren Teilnehmer*innen haben gegenüber der Veranstalterin keinen Anspruch auf Einstellung oder Verwertung der Inhalte, Einträge oder sonstigen Informationen, Aufhebung einer Sperre oder die Wiedereinstellung bereits heruntergenommener Inhalte, Einträge oder sonstigen Informationen.
10.8 Im Falle von schwerwiegenden Verstößen hat die Veranstalterin nach billigen Ermessen das Recht, Teilnehmerinnen oder ein Partnerunternehmen mit sofortiger Wirkung zeitweise oder auf Dauer von einer oder mehrerer Veranstaltungen auszuschließen. Dem zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss muss im Falle einfacher Verstöße grundsätzlich die Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu unterlassen, vorausgehen. Sollte ein Partnerunternehmen oder Teilnehmerinnen ausgeschlossen werden, ist es diesem bzw. diesen untersagt, sich unter einem anderen Account erneut zu registrieren oder an der Veranstaltung anderweitig teilzunehmen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jegliche bestehende vertragliche und/oder gesetzliche Ansprüche gegen das Partnerunternehmen geltend zu machen.
10.9 Das Partnerunternehmen erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle von diesen oder deren Teilnehmer*innen persönlich erstellten Beiträge, auch im Falle deren urheberrechtlicher Schutzfähigkeit, für die Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen.
11. Absage, Verschiebung, Abbruch und Veränderung von Veranstaltungen
11.1 Finden Veranstaltungen aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt) nicht statt oder kann eine bereits begonnene Veranstaltung aus solchen Gründen nicht fortgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, diese abzusagen oder zu verschieben. Das Partnerunternehmen wird von der Veranstalterin hierüber unverzüglich schriftlich oder elektronisch unterrichtet. In diesen Fällen bemühen sich die Veranstalterin und das Partnerunternehmen um eine adäquate Lösung. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
11.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Veränderungen im Programm von Veranstaltungen auch nach erfolgter Zulassungsmitteilung vorzunehmen, soweit dies (z.B. aus zwingenden technischen oder organisatorischen Gründen) unbedingt notwendig und für das Partnerunternehmen zumutbar ist.
12. Verkaufsverbot und Werbung
12.1 Der Verkauf von Waren im Rahmen der Veranstaltungstätigkeit ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin untersagt.
12.2 Werbung jeglicher Art ist nur in laut dem Anmeldeformular vereinbarter Form gestattet.
13. Verwendung des Logos der Veranstalterin
13.1 Für die Dauer der Vertragslaufzeit darf das Partnerunternehmen das Logo der Veranstalterin zu werblichen Zwecken nutzen. Dem Partnerunternehmen wird zu diesem Zweck ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt.
13.2 Eine Übertragung dieses Nutzungsrechts wird nicht gestattet.
13.3 Nachträgliche Erweiterungen des Nutzungsrechts bedürfen der Schriftform.
13.4 Werden der Veranstalterin Gründe bekannt, wonach ein Partnerunternehmen gegen die Werte der Veranstalterin verstößt, kann die Veranstalterin auch während der Vertragslaufzeit das eingeräumte Nutzungsrecht widerrufen.
14. Haftung
14.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Veranstalterin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Veranstalterin ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet die Veranstalterin nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich einer nach dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
14.2 Die Veranstalterin übernimmt keine Obhutspflicht für die Ausrüstung der Partnerunternehmen im Rahmen von Veranstaltungen. Sie haftet nicht für Schäden, wie z.B. Sach- und Vermögensschäden, Schäden durch Diebstahl, Schäden durch Versagen von Versorgungsanlagen, Schäden durch Einbruch, Schäden durch Publikumsverkehr außer in den Ausnahmefällen nach Ziffer 14.1.
15. Verjährung
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen oder in Bezug auf sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen.
16. Datenschutz
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen persönlichen Daten werden entsprechend der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Näheres ist in unserer Datenschutzerklärung enthalten.
17. Sonstiges
17.1 Sämtliche Vereinbarungen mit der Vertragspartnerin unterliegen deutschem Recht.
17.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit der Veranstalterin ist der Sitz der Veranstalterin, soweit keine gesetzlich zwingenden Vorschriften dieser Vereinbarung entgegenstehen.
17.3 Für den Fall, dass einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder die Vertragsbedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
17.4 Der Fall eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung mit Forderungen der Veranstalterin durch das Partnerunternehmen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Partnerunternehmens ist rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.
Stand: 18.12.2023