Das sind wir
Leitfaden zum Kartellrecht
Ein vertrauensvoller und rechtssicherer Austausch ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Unser Kartellrechtsleitfaden schafft Transparenz über die geltenden Verhaltensregeln und unterstützt alle Teilnehmenden dabei, sich im Rahmen unserer Veranstaltungen kartellrechtskonform zu verhalten.


Erfahrung, die antreibt
Hinter Employers for Equality stehen Menschen, die selbst erlebt haben, was passiert, wenn Diversität gut gemeint, aber nicht strukturell verankert ist. Diese Erfahrung treibt uns an – und ist der Grund, warum wir Unternehmen nicht mit Konzepten allein lassen, sondern sie auf dem gesamten Weg begleiten: von der Entscheidung bis zur messbaren Wirkung.
Leitfaden zum Kartellrecht
Unser Credo
1. Ziel dieses Leitfadens
Ziel dieses Leitfadens ist es, Transparenz zum Thema Kartellrecht zu schaffen und eine Informationsbasis bereitzustellen, um präventiv mögliches kartellrechtlich bedenkliches Verhalten der Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit mit Employers for Equality auszuschließen.
2. Ziel der Veranstaltungen bei Employers for Equality
Im Rahmen unserer Veranstaltungen werden Lerninhalte rund um Vielfalts- und Antidiskriminierungsthemen geteilt. Zudem kann es abhängig vom Format einen Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden zu eigenen Herausforderungen und Best Practices geben.
3. Kartellrechtliche Grundsätze
Die Teilnehmer*innen sind sich bewusst, dass die Unternehmen, die sie repräsentieren, miteinander im Wettbewerb stehen können. Wettbewerb kann dabei nicht nur beim Vertrieb oder Einkauf von Produkten oder Dienstleistungen bestehen. Alle Partnerunternehmen stehen jedenfalls im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte.
Jeder Teilnehmerin verpflichtet sich, die Vorschriften des Kartellrechts jederzeit zu beachten.
Die Partnerunternehmen von Employers for Equality sind dafür verantwortlich, dass ihre an den Veranstaltungen teilnehmenden Mitarbeiter*innen
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für kartellrechtliche Themen, insbesondere im HR-Bereich, sensibilisiert und geschult sind und
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die mit dem Austausch mit Wettbewerber*innen verbundenen Risiken kennen.
Die Partnerunternehmen werden ihre bei Veranstaltungen von Employers for Equality teilnehmenden Mitarbeiter*innen über diese kartellrechtlichen Verhaltensregeln informieren und deren Einhaltung sicherstellen.
4. Veranstaltungen bei Employers for Equality
Jede Veranstaltung bei Employers for Equality basiert auf der über den Eventkalender auf der Website angekündigten Thematik. Es werden keine Gespräche geführt, Vereinbarungen getroffen, Beschlüsse gefasst, Verhaltensweisen abgestimmt oder Informationen ausgetauscht, die zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen können oder eine solche bezwecken. Weitere Informationen hierzu finden sich unter Ziffer 5. Vor jeder Veranstaltung weist Employers for Equality auf die Notwendigkeit hin, kartellrechtliche Vorschriften einzuhalten.
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, auf die Einhaltung der kartellrechtlichen Regeln zu achten. Alle Teilnehmer*innen sind verpflichtet,
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Bedenken bezüglich möglicher unzulässiger Informationen gegenüber den Mitarbeitenden von Employers for Equality zu äußern und
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sofern erforderlich die Veranstaltung zu verlassen.
Die vorgenannten Regeln gelten sowohl während aller Veranstaltungen als auch während aller Pausen oder bei anderen Gelegenheiten für den Austausch zwischen den Teilnehmer*innen.
5. Unzulässige Themen
Unzulässig ist eine Abstimmung beziehungsweise ein Austausch zu folgenden Themen:
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Preise, zum Beispiel aktuelle Preise, Preisnachlässe, Preiserhöhungen, Preissenkungen und Rabatte
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Kund*innenlisten
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Produktionskosten
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Mengen
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Umsätze
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Verkaufszahlen
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Kapazitäten
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Qualität
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Marketingpläne
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Risiken
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Investitionen
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Technologien
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Programme zur Forschung und Entwicklung sowie deren Ergebnisse
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Vereinbarungen oder stillschweigendes, bewusstes Parallelverhalten („Gentlemen’s Agreements“) dazu, Mitarbeitende anderer Unternehmen nicht direkt oder indirekt, zum Beispiel über Headhunter, abzuwerben oder einzustellen
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Gehälter, Gehaltsbestandteile, Gehaltsbänder und Bonuszahlungen
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Anforderungsprofile an Bewerber*innen, soweit diese nicht über Stellenanzeigen öffentlich zugänglich sind, zum Beispiel vorausgesetzte Abschlüsse, Noten oder Arbeitserfahrung
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Voraussetzungen für Karriereschritte, zum Beispiel Eingruppierung, übliche Verweildauer oder Anforderungs- und Qualifikationsprofile für die nächsthöhere Position, soweit diese nicht öffentlich zugänglich sind
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Höhe von außertariflichen Zuschüssen und Sonderleistungen, zum Beispiel betriebliche Altersvorsorge, Versicherungsleistungen, private Geschäftswagennutzung, Zuschüsse für Kantine oder öffentlichen Nahverkehr, freiwilliges Elterngeld oder Fitnessstudio
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Nicht-monetäre Leistungen, die aus Sicht einers Bewerbenden wesentlich für die Entscheidung für einen bestimmten Arbeitgebenden sein können, zum Beispiel die Anzahl der Homeoffice-Tage, soweit diese nicht öffentlich zugänglich sind
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Konditionen von externen Lieferantinnen, zum Beispiel Trainerinnen, Headhunterinnen, Anbieterinnen von HR-Softwaretools oder Werbeagenturen
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Unternehmensinterne Kosten, zum Beispiel Aufwendungen im Bereich Personalmarketing, Recruiting oder Personalkosten
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Marketingpläne des eigenen Unternehmens, zum Beispiel beim Personalmarketing, sowie Kosten und Umfang konkret geplanter Aktionen in den Bereichen Employer Branding, Personalmarketing oder Recruiting
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Vertragskonditionen beim Vertragsabschluss mit Employers for Equality
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Interne Informationen aus Gesprächen zwischen Mitarbeitenden von Employers for Equality und den Ansprechpersonen der Partnerunternehmen
Die Aufzählung enthält lediglich Beispiele und entbindet die Teilnehmer*innen nicht von der Pflicht, die wettbewerbsrechtliche Relevanz bestimmter Informationen vor deren Austausch selbst zu prüfen. Alle zuvor genannten unzulässigen Handlungen gelten ebenso für die von Employers for Equality organisierten Austauschformate, Konferenzen, Netzwerke und LinkedIn-Gruppen.
6. Zulässige Themen
Zulässig ist eine Abstimmung beziehungsweise ein Austausch zu folgenden Themen:
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Politische Lobbyarbeit, zum Beispiel Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben
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Allgemeine rechtliche Themen, zum Beispiel die Auslegung von Gesetzen oder Informationen über gesetzliche Neuerungen und deren Auswirkungen
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Allgemeine wirtschaftliche Themen, zum Beispiel allgemeiner Fachkräftemangel
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Tarifvertragsbedingungen
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Interne Organisation, Prozesse und Methoden, zum Beispiel agile Teams, die organisatorische Umsetzung von Teilzeit in der Produktion, Inklusionsprogramme oder Berichtswege
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Interne Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ziel des Weiterbildungsprogramms bei Employers for Equality
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Gestaltung der Arbeitsplatzumgebung, zum Beispiel Sozialräume oder Bürogestaltung
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Mitarbeiter*innenzufriedenheit
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Öffentlich zugängliche Informationen, zum Beispiel Stellenanzeigen, Jahresberichte, Homepages oder Messeauftritte
Die Aufzählung enthält lediglich Beispiele und entbindet die Teilnehmer*innen nicht von der Pflicht, die wettbewerbsrechtliche Relevanz bestimmter Informationen vor deren Austausch selbst zu prüfen.
